Unsere Leistungen
„Für uns ist keine Aufgabe zu groß oder zu klein“
Archäologische Gutachten
UVP-Gutachten: Bei UVE-pflichtigen Großbauvorhaben ist die Berücksichtigung der Kulturgüter nach dem UVP-Gesetz erforderlich. Bodendenkmale (=archäologische Befunde unter der Erde) sind Teil der Kulturgüter. Inhalt und Aufbau der Gutachten entsprechen den rechtlichen Vorgaben, die Beurteilung erfolgt lt. RVS.
Archäologische Beurteilung für Aufschließungsflächen, Bauland, Ankaufsüber-prüfung und Risikobeurteilung. Nach sorgfältiger Prüfung erhalten Sie von uns eine Beurteilung der archäologischen Sensibilität. Sie entscheiden, ob weitere Maßnahmen durchgeführt werden sollen oder nicht.
Archäologische Prospektion
Für großflächige oder lineare Bauvorhaben ist in der Regel eine archäologische Prospektion erforderlich. Wir wählen geeignete Methoden und stimmen die Vorgehensweise mit der Behörde ab.
Archäologische Grabungen
Die archäologische Untersuchung und Dokumentation von archäologischen Befunden im Boden zählt zu unseren Kernkompetenzen. Wir haben ein hoch qualifiziertes Team, setzen moderne Technik ein und arbeiten rasch und effizient.
Die Grabung vor Baubeginn ist einer archäologischen Baubegleitung stets vorzuziehen, sofern dies möglich ist.
Archäologische Baubegleitung
Die archäologische Begleitung im Bereich von Verdachtsflächen wird dem Projektwerber vom Bundesdenkmalamt vorgeschrieben. Beispielsweise bei Bauarbeiten in der Altstadt und im Areal von Verdachtsflächen.
Archäologische Publikationen
Von der Prospektion über archäologische Untersuchungen bis hin zum Endbericht und zur Veröffentlichung der Fachberichte erledigen wir alles.
Für weitere Fragen kontaktieren Sie uns bitte, wir bieten maßgeschneiderte Lösungen an:
Kontakt
Hinweis:
Wir erstellen keine Schätzgutachten zum Handelswert von Münzen, Antiquitäten und archäologischen Funden. Auch die „Echtheitsprüfung“ von Reisesouvenirs und Erbstücken ist nicht unsere Sache – freuen Sie sich einfach über das schöne Stück!